AGB

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Verkaufsbedingungen regeln insgesamt die Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Urodirect Forster e.Kfr. und unseren Kunden, soweit sie Unternehmer sind. Sie gelten ausschließlich. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Abweichende Vereinbarungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. 

§ 2 Angebot und Abschluss

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die zum Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Wir behalten uns die Eigentums- und Urheberrechte auf Gebrauchsanweisung, Kurzanleitung, Software, Zeichnungen und anderen Unterlagen vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder durch Zusendung der Ware an den Besteller innerhalb dieser Frist.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Kosten für Verpackung, Fracht und die von uns grundsätzlich abgeschlossene Transportversicherung sind vom Käufer zu tragen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn es auf demselben Liefervertrag beruht. Die Zurückbehaltung von Zahlungen und die Aufrechnungen mit Ansprüchen des Bestellers ist auch nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unstreitig oder gerichtlich festgestellt sind. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 v.H. Punkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitung-Gesetzes zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Scheck und Wechsel gelten erst mit ihrer Einlösung als Zahlung.

§ 4 Lieferung, Verzug und Unmöglichkeit

Die Angabe von Lieferfristen ist unverbindlich. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn ein Vorlieferant aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, seine Lieferverpflichtungen nicht erfüllt und eine anderweitige Beschaffung der Waren nicht oder nur zu erheblich ungünstigeren Bedingungen möglich ist. Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns wegen Verzug, Nichterfüllung oder sonstiger vertraglicher Schlechtleistung kommen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellte sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir, außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter, nur für den Vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden, nicht aber für entgangenen Gewinn. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenstände gehaftet wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern. Im Falle einer Annahmeverweigerung sind wir berechtigt, ohne Nachfristsetzung nach unserer Wahl entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 30 v.H. des vereinbarten Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

§ 5 Gefahrübergang

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen haben. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Käufers versichert. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vom Tage der Versandbereitschaft ab. Die Ware wird auch in diesem Fall auf Wunsch und Kosten des Käufers versichert. 

§ 6 Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung

  1. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden entstehender Forderungen, unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen gegen den Kunden in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang an Dritte weiter zu veräußern. Er darf sie jedoch weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Der Kunde tritt uns alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung der abgetretenen Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt; unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Wir können verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung anzeigt. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte auf die Vorbehaltsware oder auf die an uns abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich davon Mitteilung zu machen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie in der Pfändung der Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, der Rücktritt wird von uns zusätzlich schriftlich erklärt. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen, ohne uns zu verpflichten. Wird der Kaufgegenstand mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat er uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 v.H. übersteigt. Bei Vermietung sind die Produkte nach Ablauf der Mietzeit unaufgefordert an uns zurück zusenden. 
  1. Therapiegeräte die Versicherten/ Patienten/-innen als Leihgabe auf bestimmte Zeit überlassen werden, sind nach Mietende an Fa. Urodirect Forster e.Kfr. zurückzugeben, spätestens nach Aufforderung durch die Fa. Urodirect Forster e.Kfr. Die Fa. Urodirect Forster e.Kfr.  ist Eigentümer dieser Therapiegeräte/ dieser Leihgaben. Die Rücklieferung darf nicht unfrei erfolgen. Einen  Retoureschein für den Sie kostenfreien Rück-Versand können Sie sich von uns auf Anfrage kostenfrei zusenden lassen.

§ 7 Gewährleistung

  1. Der Kunde hat jede Lieferung unverzüglich nach Eintreffen sorgfältig und vollständig auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Transportschäden sind sofort bei Anlieferung zu reklamieren und durch den Spediteur zu bestätigen. Verdeckte Transportschäden, Warenmängel und falsche Lieferungen sind binnen 4 Arbeitstagen nach Empfang der Ware – bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt der Ware – schriftlich zu rügen. Andernfalls gilt die gesamte Lieferung als genehmigt. Für Mängel, die vor dem Einbau, der Weiterveräußerung oder der Verarbeitung hätten festgestellt werden können, entfallen nach der Verarbeitung oder dem Einbau sämtliche Gewährleistungsansprüche. 
  1. Unsere Gewährleistung erstreckt sich auf zugesicherte Eigenschaften der Ware und auf ihre Fehlerfreiheit hinsichtlich Material und Verarbeitung entsprechend dem jeweiligem Stand der Technik. Eine Gewährleistungspflicht wird nicht ausgelöst durch unwesentliche Abweichungen in Farben, Abmessung und/oder anderer Qualitäts- und Leistungsmerkmale der Ware. 
  1. Eine Gewährleistungspflicht besteht nur, wenn ein Mangel trotz ordnungsgemäßer und in Übereinstimmung mit etwaigen Anleitungen durchgeführter Anwendung, Pflege, Wartung, normaler Beanspruchung unter Einsatz qualifizierten Personals bei dem Kunden/Patienten eingetreten ist und nicht auf natürlichem Verschleiß oder der Korrosion einzelner Teile oder unfachmännischer Reparaturen oder Umbauten von fremder Hand beruht. Das gleiche gilt für nicht von uns zu vertretende Schäden äußerer oder mechanischer Art, bzw. durch Umwelteinflüsse (insbesondere Feuchtigkeit, unzuträgliche Temperaturen, Stromschlag, Staub u.a.) ausgelöste. 
  1. Die gerügte Ware muss in der Originalverpackung oder einer ebenso sicheren Verpackung an uns zurückgesandt werden. Der Rücksendung muss eine detaillierte Fehlerbeschreibung beigefügt werden. Jegliche unsachgemäße Behandlung des Produkts und jegliche durchgeführte Veränderungen an dem Produkt führen zum Erlöschen des Gewährleistungsanspruchs. 
  1. Liegt ein ordnungsgemäß gerügter und von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder den Mangel zu beseitigen oder die fehlerhafte Ware oder die fehlerhaften Teile innerhalb einer angemessenen Frist zu ersetzen. In sämtlichen Fällen trägt der Kunde das Transportrisiko für die Hin- und Rücksendung. Die infolge berechtigter Mängelrügen entstehenden Arbeits- und Materialkosten tragen wir, auch werden die Kosten für die Rücksendung übernommen, soweit die betreffende Ware an uns frei Haus eingeschickt wurde. Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, es sei denn, die Nachbesserung oder Ersatzlieferung schlägt fehl; in einem solchen Fall bleibt dem Besteller das Recht auf Verhandlung und Minderung vorbehalten. Für Schadensersatz wird auch im Rahmen der Gewährleistung nur nach Maßgabe von § 4 gehaftet.

§ 8 Haftung

Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den im vorstehenden Bedingungen getroffenen Vereinbarungen. Schadensersatzansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind ausgeschlossen, soweit nicht nach § 4 eine Haftung unsererseits besteht. Die Beratung des Kunden und Patienten, insbesondere über die Verwendung der Ware erfolgt ohne Gewähr. Für die Eignung der Produkte für bestimmte Behandlungen haften wir nur, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich zusichern.

§ 9 Gerichtsstand und Schlussvorschriften

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Vollkaufleuten, juristischen Personen öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichem Sondervermögen aus Liefergeschäften oder sonstigen Leistungen ist München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch für den Fall, dass der Kunde seinen Sitz im Ausland hat, oder wenn Lieferungen ins Ausland erfolgen. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.Forster e.Kfr.